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Pflichtversicherung
Als Pflichtversicherung bezeichnet man eine Versicherung, deren Abschluss vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Man unterscheidet bei der Pflichtversicherung dabei den Abschluss von Sozialversicherungen und den Abschluss von privaten Versicherungen.
Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ist dabei im Sozialgesetzbuch verankert.
Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung liegt dabei für alle Versicherungszweige vor, die zur Sozialversicherung zählen, also Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung.
Im Bereich der privaten Versicherungen kennt man auch einige Pflichtversicherungen. So zum Beispiel die Kfz Haftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte, Notare und Architekten, sowie Ingenieure und Wirtschaftstreuhänder, Steuerprüfer und Wirtschaftsprüfer, sowie Ärzte. Auch versichert sein von Gesetzeswegen her müssen Reedereibesitzer, oder andere Schiffseigentümer sein, und zwar in Form der Schiffshaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus gilt auch für Jäger eine Pflichtversicherung. Diese nennt sich entsprechend Jagdhaftpflichtversicherung.
Auch wenn im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen noch eine Vielzahl weiterer Versicherungen gibt, die den Zusatz „Pflichtversicherung“ tragen, so sind diese von Gesetzeswegen her keine Pflichtversicherung, sondern jeweils eine freiwillige Absicherung von bestimmten Risiken. Diese können nach dem Grundsatz: „Wer anderen einen Schaden zufügt, hat diesen auch zu begleichen“ abgeschlossen werden, wie zum Beispiel die allgemeine Privathaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Hundehaftpflichtversicherung, die Pferdehaftpflichtversicherung.
In früheren Zeiten war auch die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht wurde in Deutschland jedoch aufgehoben. Die Feuerversicherung wird heute in der Regel auch nicht mehr separat abgeschlossen, sondern in einem Bündel zusammen mit anderen Spartenversicherungen, wie zum Beispiel Einbruch oder Wasserschaden in der Hausratversicherung. Wobei die Feuerversicherung eine der ältesten Versicherungsformen überhaupt ist. Die erste Feuerkasse, die Hamburger Feuerkasse, wurde nämlich bereits im Jahr 1676 gegründet.
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